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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09   

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OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2010,9963)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2010,9963)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 2010 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2010,9963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages; Begriff des "Beginns" eines Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages; Begriff des "Beginns" eines Vergabeverfahrens

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschluss eines Mietvertrags über Bestandsimmobilie auch bei Umbauten vergabefrei! (IBR 2010, 578)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2010, 726 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Naumburg, 08.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Ersatzneubau Fußballstadion

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Auch eine Vorinformation über ein künftiges Beschaffungsvorhaben genügt für den materiellen Beginn eines Vergabeverfahrens noch nicht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009, 1 Verg 9/09, VergabeR 2010, 219 f. [zu Ls. 1.2]; OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2000, 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52/54).

    Hierfür hätte der Beschwerdegegner eine Maßnahme treffen müssen, die als "erster Schritt" zur Herbeiführung eines konkreten Vertragsabschlusses anzusehen wäre und deshalb "der förmlichen Einleitung eines Vergabeverfahrens funktional gleich" stünde (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009, aaO.).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Die Beschwerdeführerin hat in der mündlichen Verhandlung die Frage einer möglichen Divergenz von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 13. März 2008, Verg 5/07, VergabeR 2008, 558 ff.) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, NZBau 2005, 290 ) aufgeworfen.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Die Kostenlast der unterlegenen Beschwerdeführerin umfasst auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren, ohne dass es insoweit eines besonderen Ausspruchs im Tenor bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2004, X ZB 44/03, BGHZ 158, 43 ff. [bei Juris Tz. 41]).
  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07

    Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Die Beschwerdeführerin hat in der mündlichen Verhandlung die Frage einer möglichen Divergenz von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 13. März 2008, Verg 5/07, VergabeR 2008, 558 ff.) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04, NZBau 2005, 290 ) aufgeworfen.
  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Abweichungen wären allenfalls bei einem auffallend unterdurchschnittlichen Aufwand oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren vertretbar (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschluss vom 3. November 2008, 1 Verg 3/08, ZfBR 2009, 206 Ls.).
  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Im Gegenteil: Ein öffentlicher Auftraggeber ist noch vor dem "ersten Schritt" zu einem Vergabeverfahren berechtigt zu prüfen, ob der ins Auge gefasste Bedarf auch in anderer Weise als durch eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gedeckt werden kann, sei es durch Selbstdurchführung (z. B. als Alternative zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen), durch Rekommunalisierung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2003, VII-Verg 50/03, NZBau 2004, 58 ), durch Kooperationen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2009, C-480/06, NZBau 2009, 527) oder - wie hier - durch Gestaltungen im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB .
  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    In diesem Fall enthält ein als "Mietvertrag" bezeichneter Vertrag alle Elemente eines öffentlichen Bauauftrages (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 29. Oktober 2009, C-536/07, NZBau 2009, 792 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Die Beschwerdeführerin erinnert demgegenüber daran, dass der "Beginn" eines Vergabeverfahrens nicht formell - orientiert an bestimmten vergabetypischen Verfahrensschritten -, sondern materiell danach zu bestimmen sei, wann ein öffentlicher Auftraggeber zur Deckung eines fortbestehenden Bedarfs entschlossen ist und "mit organisatorischen und/oder planenden Maßnahmen begonnen hat zu regeln, auf welche Weise, insbesondere in welcher Vergabeart und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen, das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und mit dem Endziel des Abschlusses eines entgeltlichen und verbindlichen Vertrages ausgewählt werden soll" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002, VII-Verg 8-15/01 [bei Juris Tz. 47] sowie Beschluss vom 20. Juni 2001, VII-Verg 3/01, NZBau 2001, 696 ; BayObLG, Beschluss vom 22. Januar 2002, Verg 18/01, NZBau 2002, 397 [bei Juris Tz. 18]).
  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    des Anhangs II der VO (EG) Nr. 1564/2005 (ABl. Nr. L 257 vom 1. Oktober 2005) u. a. verpflichtet, den Bietern genaue Angaben zur einzuhaltenden Rechtsbehelfsfrist zu machen oder eine Stelle zu benennen, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind (VI.4.4.; vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 4. März 2010, 13 Verg 1/10, Juris [bei Tz. 36, m. w. N.]).
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09
    Auch eine Vorinformation über ein künftiges Beschaffungsvorhaben genügt für den materiellen Beginn eines Vergabeverfahrens noch nicht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009, 1 Verg 9/09, VergabeR 2010, 219 f. [zu Ls. 1.2]; OLG Jena, Beschluss vom 22. November 2000, 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52/54).
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03

    Begriff des vergaberechtsfreien Eigengeschäfts bei Vergabe eines öffentlichen

  • VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09

    Mieter hat Einfluss auf die Mietsache: Bauauftrag oder "nur" Mietvertrag?

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Bei Auftragsvergaben ohne geregeltes Vergabeverfahren ist auf die nach außen wahrnehmbar hervorgetretenen Anstalten des öffentlichen Auftraggebers abzustellen, einen Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses auszuwählen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01, NZBau 2002, 397, 398; Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 25/02, VergabeR 2003, 669, 670 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2003 - Verg W 8/03, VergabeR 2004, 773, 774; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01, NZBau 2001, 696, 698; Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01, NZBau 2003, 55; Beschluss vom 12.01.2004 - VII-Verg 71/03, NZBau 2004, 343; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2003 - 6 Verg 5/03, VergabeR 2004, 113, 118; in etwa auch OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 - juris).

    Erst in dem Augenblick, in dem der Auftraggeber entschlossen ist, die Leistungsbeschaffung zu tätigen und den - hier unterstellt, als Vergabe anzusehenden - Vergleich abzuschließen, kann von dem Beginn eines Vergabeverfahrens gesprochen werden (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 m.w.N. - juris zum Beginn eines Vergabeverfahrens bei Gesprächen zur Erkundung, ob ein Auftrag gekündigt und ein neues Vergabeverfahren begonnen werden soll).

  • OLG Jena, 07.10.2015 - 2 Verg 3/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen einem öffentlichen Bauauftrag

    Zudem geht - wie oben aufgezeigt - der EuGH davon aus, dass es bei der Frage, was der Hauptgegenstand des Vertrages ist, maßgeblich darauf ankommt, ob der öffentliche Auftraggeber entscheidenden Einfluss auf die Konzeption der Bauleistung genommen hat (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 01.04.2010 - 1 Verg 5/09 -, juris Rn. 31 ff.; Schellenberg, in: Pründer/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Aufl., § 100 GWB Rn. 43; siehe auch Otting, VergabeR 2013, 343, 348 Fn. 26).
  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

    Das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2014 - V11-Verg 26/14, zuvor schon OLG Schleswig, Beschluss v. 01.04.2010 - 1 Verg 5/09, ZfBR 2010, 726 LS) hat definiert, wann das Vergabeverfahren beginnt.
  • OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von

    Hs.] bzw. S. 2 GWB, die die 30-Tage-Ausschlussfrist an die "Kenntnis" bzw. an eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt knüpfen, hat der Senat bereits entschieden, dass es keiner Belehrung in dem von der BF für richtig erachteten Sinne bedarf; im Beschluss vom 01. April 2010 (1 Verg 5/09; ZfBR 2010, 726 heißt es dazu:.
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 01.04.2010, 1 Verg 5/09, zitiert nach juris).
  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Nach Auffassung des OLG Schleswig (Beschl. v. 01.04.2010, 1 Verg 5/09) bedarf es keiner solchen Belehrung über die Frist noch Hinweisen bzgl. der Nachprüfungsstelle, da sich die Anforderungen der Rechtsverfolgung direkt aus dem Gesetz ergäben (dazu kritisch: Fett in Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O. Rn.18, Fußnote 73).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

    Vergaberecht: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages wegen Versäumung der

    Es handelt sich um Ausschlussfristen, deren Ablauf zum Rechtsverlust der Bieter führt [Dreher/Motzke, aaO., § 101 b GWB Rn. 40; Zeiss/jurisPK-VergR, 4. Aufl, § 101 b GWB - Rn. 40; OLG Schleswig Beschl. v. 1.4.2010 1 Verg 5/09 - Rn. 17; OLG Naumburg Beschl. v. 6.12.2012 - 2 Verg 5/12 - Rn. 101].
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Nach Auffassung der Kammer sind die festgesetzten Gebühren in Höhe von xxx Euro ausreichend, ihren Verwaltungsaufwand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit zu decken (s. OLG Schleswig, B. v. 01.04.2010- 1 Verg 5/09).
  • VK Saarland, 15.04.2016 - 3 VK 02/16
    Nach Auffassung der Kammer sind die festgesetzten Gebühren in Höhe von xxx Euro ausreichend, ihren Verwaltungsaufwand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit zu decken (s. OLG Schleswig, B. v. 01.04.2010- 1 Verg 5/09).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09   

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.07.2009 - VK 2 LVwA LSA-15/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09
    1 Verg 5/09 OLG Naumburg VK 2 LVwA LSA 15/09 2. Vergabekammer verkündet am: 29. Oktober 2009 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gez.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2009, VK 2 LVwA LSA 15/09, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2009, VK 2 LVwA LSA 15/09, aufzuheben und.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Soweit das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Verg 5/09, BeckRS 2010, 01733) dies für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 (BGBl. I 2009, 790) anders bewerten wollte, ist dies aufgrund der nachfolgenden Gesetzesänderungen überholt (vgl. Dreher, in: Dreher/Marotzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Aufl., § 101b GWB Rn. 38).
  • OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14

    Wirksamkeit des Zuschlags

    (4) Die Versäumung der Rügefrist für die Geltendmachung einer Verletzung der Vorabinformationspflicht (in Bezug auf die Benennung des obsiegenden Bieters) hat über die Präklusion der vorgenannten Rüge hinaus zur Folge, dass ein Zugang zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren mit dieser und mit anderen Rügen nicht mehr gegeben ist (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Verg 5/09 -, juris).
  • OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen die

    27 3. Da der Antragstellerin keine Obliegenheitsverletzung bezüglich der Rüge der verfrühten Zuschlagserteilung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Last fällt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 101 b Abs. 2 GWB als eine § 107 Abs. 3 GWB verdrängende Sonderregelung anzusehen ist oder ob die letztgenannte Vorschrift neben § 101 b Abs. 2 GWB (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 29.10.2009, 1 Verg 5/09) anwendbar ist.
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 VK LSA 44/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fristgemäße Rügeobliegenheit einer

    Hieraus folgt wiederum, dass es der Antragstellerin nicht möglich ist, in zulässiger Weise die weiteren von ihr geltend germachten Vergabeverstöße (wie fehlerhafte Eignungsprüfung, Unterkostenangebot der Beigeladenen, nicht vergleichbare Angebote und fehlerhafte Dokumentation) zum Gegenstand dieses Verfahrens zu machen (OLG Naumburg vom 29.10.2009, 1 Verg 5/09 Rd. 46).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - VK 1-4/19

    Unvollständige Vorabinformation ist binnen 10 Kalendertagen zu rügen!

    Sie schließen sich nicht gegenseitig aus (OLG Rostock, Beschl. v. 22.10.2010, 17 Verg 5/10; OLG Naumburg, Beschl. v. 29.10.2009, 1 Verg. 5/09, zur Vorgängerregelung § 13 Abs. 6 VgV a.F.; Wagner in: Langen/Bunte, Kartellrecht Kommentar, Band 1, Deutsches Kartellrecht, 13. Aufl., § 135 GWB, Rn. 16; Maimann in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 135 GWB, Rn. 32 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entstehung der Rügeobliegenheit

    Zu Recht stelle weiterhin das Oberlandesgericht Naumburg darauf ab, dass zur Kenntnis das Wissen von denjenigen Tatsachen gehöre, aus denen sich der geltend gemachte Vergabeverstoß ergebe (vgl. OLG Naumburg vom 29.10.2009, Az. 1 Verg 5/09).
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   OLG Naumburg, 21.10.2009 - 1 Verg 5/09   

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OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,95823)
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